"Junge Welt", 18.06.2010 Polen mit schärfstem antikommunistischen Gesinnungsstrafrecht der EU. Bis zu zwei Jahren Haft für das Zeigen von Symbolen wie Hammer und Sichel Seit wenigen Tagen herrscht in Polen das wohl schärfste antikommunistische Gesinnungsstrafrecht in der Europäischen Union. Die rechtsliberale Regierungskoalition um Premier Donald Tusk (Bürgerplattform – PO) hat eine seit dem Herbst vergangenen Jahres debattierte Gesetzesverschärfung in Kraft treten lassen, die das Propagieren »kommunistischer Propaganda« und insbesondere die Verbreitung linker Symbole unter Strafe stellt. Bis zu zwei Jahren Haft droht all jenen Personen, die Symbole wie Hammer und Sichel oder auch ein Porträt Che Guevaras öffentlich zur Schau stellen. Konkret wurde der Paragraph 256 des polnischen Strafgesetzbuches »ergänzt«, der ursprünglich die Verbreitung faschistischer, antisemitischer und »totalitärer« Ideologie unter Strafe stellte. Die nun in Kraft getretene Version bedroht alle Menschen mit Gefängnisstrafen, die Material »faschistischer, kommunistischer oder anderer totalitärer Symbolik« herstellen. Die neue Gesetzesregelung verschaffe der Staatsanwaltschaft die rechtliche Grundlage, um »kommunistische Organisationen zu verfolgen und Internetseiten zu schließen, die diese Ideologie propagieren«, bemerkte die konservative polnische Zeitung Reczpospolita. Bereits im Oktober 2009 ließ die Staatsanwaltschaft die Internetseite »Lewica bez cenzury« (Linke ohne Zensur) schließen, da sie zur »Abrechnung mit der Bourgeoisie und der Kirche« aufgerufen habe, so die Reczpospolita.
Angst vorm roten Stern
Angst vorm roten Stern
Angst vorm roten Stern
"Junge Welt", 18.06.2010 Polen mit schärfstem antikommunistischen Gesinnungsstrafrecht der EU. Bis zu zwei Jahren Haft für das Zeigen von Symbolen wie Hammer und Sichel Seit wenigen Tagen herrscht in Polen das wohl schärfste antikommunistische Gesinnungsstrafrecht in der Europäischen Union. Die rechtsliberale Regierungskoalition um Premier Donald Tusk (Bürgerplattform – PO) hat eine seit dem Herbst vergangenen Jahres debattierte Gesetzesverschärfung in Kraft treten lassen, die das Propagieren »kommunistischer Propaganda« und insbesondere die Verbreitung linker Symbole unter Strafe stellt. Bis zu zwei Jahren Haft droht all jenen Personen, die Symbole wie Hammer und Sichel oder auch ein Porträt Che Guevaras öffentlich zur Schau stellen. Konkret wurde der Paragraph 256 des polnischen Strafgesetzbuches »ergänzt«, der ursprünglich die Verbreitung faschistischer, antisemitischer und »totalitärer« Ideologie unter Strafe stellte. Die nun in Kraft getretene Version bedroht alle Menschen mit Gefängnisstrafen, die Material »faschistischer, kommunistischer oder anderer totalitärer Symbolik« herstellen. Die neue Gesetzesregelung verschaffe der Staatsanwaltschaft die rechtliche Grundlage, um »kommunistische Organisationen zu verfolgen und Internetseiten zu schließen, die diese Ideologie propagieren«, bemerkte die konservative polnische Zeitung Reczpospolita. Bereits im Oktober 2009 ließ die Staatsanwaltschaft die Internetseite »Lewica bez cenzury« (Linke ohne Zensur) schließen, da sie zur »Abrechnung mit der Bourgeoisie und der Kirche« aufgerufen habe, so die Reczpospolita.