"Junge Welt", 27.03.2008 Prager Stadtgericht lehnt Einspruch der tschechischen Jungkommunisten gegen Verbotsverfügung ab Die tschechische Justiz macht kurzen Prozeß mit dem Kommunistischen Jugendverband KSM. Wie eine Nachfrage am Mittwoch in Prag ergab, lehnte das dortige Stadtgericht bereits am ersten Verhandlungstag vor einer Woche einen Einspruch des KSM gegen die Verbotsverfügung des tschechischen Innenministeriums vom Oktober 2006 ab. Somit bleibt die Jugendorganisation der Kommunistischen Partei Böhmens und Mährens (KSCM) weiterhin offiziell illegal. Das Gericht bestätigte ausdrücklich, daß die Auflösung des KSM durch das Innenministerium »in Übereinstimmung mit dem Gesetz« erfolgte. Somit schlossen sich die Richter der skandalösen Argumentation der tschechischen Repressionsorgane an, die ihr Verbot mit dem Streben des KSM nach der »Beseitigung des Privateigentums an Produktionsmitteln« begründeten. Die im Programm der tschechischen Jungkommunisten festgeschriebene Überführung der kapitalistischen Eigentumsverhältnisse in »Allgemeineigentum« und der angestrebte Aufbau einer »sozialistischen Demokratie« würde nach Ansicht von Gericht und Innenministerium gegen die Menschenrechte verstoßen. Die Programmatik des KSM weiche von der tschechischen Verfassung und der Charta der fundamentalen Menschenrechte ab und befinde sich »in Widerspruch zu den grundlegenden Prinzipien der Demokratie«, so die konkreten, vom Gericht nun bestätigten Vorwürfe des Innenministeriums.
Antikapitalismus bleibt illegal
Antikapitalismus bleibt illegal
Antikapitalismus bleibt illegal
"Junge Welt", 27.03.2008 Prager Stadtgericht lehnt Einspruch der tschechischen Jungkommunisten gegen Verbotsverfügung ab Die tschechische Justiz macht kurzen Prozeß mit dem Kommunistischen Jugendverband KSM. Wie eine Nachfrage am Mittwoch in Prag ergab, lehnte das dortige Stadtgericht bereits am ersten Verhandlungstag vor einer Woche einen Einspruch des KSM gegen die Verbotsverfügung des tschechischen Innenministeriums vom Oktober 2006 ab. Somit bleibt die Jugendorganisation der Kommunistischen Partei Böhmens und Mährens (KSCM) weiterhin offiziell illegal. Das Gericht bestätigte ausdrücklich, daß die Auflösung des KSM durch das Innenministerium »in Übereinstimmung mit dem Gesetz« erfolgte. Somit schlossen sich die Richter der skandalösen Argumentation der tschechischen Repressionsorgane an, die ihr Verbot mit dem Streben des KSM nach der »Beseitigung des Privateigentums an Produktionsmitteln« begründeten. Die im Programm der tschechischen Jungkommunisten festgeschriebene Überführung der kapitalistischen Eigentumsverhältnisse in »Allgemeineigentum« und der angestrebte Aufbau einer »sozialistischen Demokratie« würde nach Ansicht von Gericht und Innenministerium gegen die Menschenrechte verstoßen. Die Programmatik des KSM weiche von der tschechischen Verfassung und der Charta der fundamentalen Menschenrechte ab und befinde sich »in Widerspruch zu den grundlegenden Prinzipien der Demokratie«, so die konkreten, vom Gericht nun bestätigten Vorwürfe des Innenministeriums.