"Junge Welt", 07.04.2009 Juschtschenko stellt Bedingungen für vorgezogene Präsidentschaftswahlen Der Machtkampf zwischen dem ukrainischen Präsidenten Viktor Juschtschenko und Regierungschefin Julia Timoschenko scheint erneut in Bewegung zu geraten. Wie die Nachrichtenagentur UNIAN am 3. April meldete, erklärte sich Juschtschenko prinzipiell bereit, seinen Widerstand gegen vorgezogene Präsidentschaftswahlen aufzugeben. Seine Einwilligung in einen baldigen Urnengang knüpfte der Staatschef allerdings an eine Reihe von Bedingungen. Vor allem solle die vorgezogene Präsidentschaftswahl zeitgleich mit einer Parlamentswahl stattfinden. »Ich bin bereit, diese Entscheidung zu treffen, da sie nur von mir abhängt«, erklärte der Staatsschef anläßlich seines Besuchs einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte. Anfang April hatte der ukrainische Präsident eine schwere innenpolitische Niederlage hinnehmen müssen, nachdem das Parlament, die Werchowna Rada, mit überwältigender Mehrheit beschlossen hatte, die kommenden Präsidentschaftswahlen schon am 25. Oktober abzuhalten. Für diesen Termin stimmten 401 von 450 Abgeordneten. Juschtschenko hingegen hatte gehofft, sich dem Wähler erst am 17. Januar 2010 stellen zu müssen. Diese Verzögerungstaktik resultiert aus dem kaum noch vorhandenen Rückhalt Juschtschenkos in der Bevölkerung. Seine Umfragewerte befinden sich im freien Fall. Folglich entschied der Präsident, beim ukrainischen Verfassungsgericht gegen den Wahltermin zu klagen. Juschtschenko beruft sich hierbei auf die seit 2006 geltende Verfassung. Das Parlament hingegen ließ den Wahltermin gemäß der alten Verfassung ansetzen, da der derzeitige Präsident bereits 2005 sein Amt antrat.
Machtkampf in Kiew
Machtkampf in Kiew
Machtkampf in Kiew
"Junge Welt", 07.04.2009 Juschtschenko stellt Bedingungen für vorgezogene Präsidentschaftswahlen Der Machtkampf zwischen dem ukrainischen Präsidenten Viktor Juschtschenko und Regierungschefin Julia Timoschenko scheint erneut in Bewegung zu geraten. Wie die Nachrichtenagentur UNIAN am 3. April meldete, erklärte sich Juschtschenko prinzipiell bereit, seinen Widerstand gegen vorgezogene Präsidentschaftswahlen aufzugeben. Seine Einwilligung in einen baldigen Urnengang knüpfte der Staatschef allerdings an eine Reihe von Bedingungen. Vor allem solle die vorgezogene Präsidentschaftswahl zeitgleich mit einer Parlamentswahl stattfinden. »Ich bin bereit, diese Entscheidung zu treffen, da sie nur von mir abhängt«, erklärte der Staatsschef anläßlich seines Besuchs einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte. Anfang April hatte der ukrainische Präsident eine schwere innenpolitische Niederlage hinnehmen müssen, nachdem das Parlament, die Werchowna Rada, mit überwältigender Mehrheit beschlossen hatte, die kommenden Präsidentschaftswahlen schon am 25. Oktober abzuhalten. Für diesen Termin stimmten 401 von 450 Abgeordneten. Juschtschenko hingegen hatte gehofft, sich dem Wähler erst am 17. Januar 2010 stellen zu müssen. Diese Verzögerungstaktik resultiert aus dem kaum noch vorhandenen Rückhalt Juschtschenkos in der Bevölkerung. Seine Umfragewerte befinden sich im freien Fall. Folglich entschied der Präsident, beim ukrainischen Verfassungsgericht gegen den Wahltermin zu klagen. Juschtschenko beruft sich hierbei auf die seit 2006 geltende Verfassung. Das Parlament hingegen ließ den Wahltermin gemäß der alten Verfassung ansetzen, da der derzeitige Präsident bereits 2005 sein Amt antrat.