"Junge Welt", 22.12.2012 Ungarn: Verfassungsgericht kippt autoritäre Gesetze. Kabinett schlägt zurück Die ungarische Regierung unter Premier Viktor Orban gerät derzeit an mehreren Fronten unter Druck. Am Montag hat das ungarische Verfassungsgericht eine Reihe von Gesetzespaketen für verfassungswidrig erklärt, die von der Koalition aus rechtskonservativer Fidesz und den Christdemokraten (KDNP) dank einer Zweidrittelmehrheit im Parlament verabschiedet worden waren. Einen schwerwiegenden Rückschlag mußte Orban etwa bei den umstrittenen Mediengesetzen hinnehmen, die der Regierung weitreichende Machtmittel gegenüber der Presse einräumten. Das Verfassungsgericht erklärte Bestimmungen für verfassungswidrig, die Journalisten zur Offenlegung ihrer Quellen und zur Informationsübergabe an den von der Fidesz kontrollierten »Medienrat« nötigten. Ferner wurden alle Bestimmungen für nichtig erklärt, die in übelster Gummiparagraphenmanier die Medien zu »ausgewogener Berichterstattung« verpflichteten – und bei Zuwiderhandlungen horrende Geldstrafen vorsahen, die kleine, unabhängige Meiden leicht in den Bankrott treiben können. Die Richter kippten auch das ungarische Religionsgesetz, das auf Betreiben der klerikalen KDNP eine Reduzierung der offiziell anerkannten Religionsgemeinschaften, die ein Anrecht auf staatliche Förderung haben, von rund 300 auf 14 vorsah. Schließlich wurden auch Bestimmungen der Strafrechtsreform für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, laut denen Verdächtige für fünf Tage, statt wie zuvor drei Tage, ohne anwaltlichen Beistand in Untersuchungshaft genommen werden können.
Maulkorb durchsetzen
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"Junge Welt", 22.12.2012 Ungarn: Verfassungsgericht kippt autoritäre Gesetze. Kabinett schlägt zurück Die ungarische Regierung unter Premier Viktor Orban gerät derzeit an mehreren Fronten unter Druck. Am Montag hat das ungarische Verfassungsgericht eine Reihe von Gesetzespaketen für verfassungswidrig erklärt, die von der Koalition aus rechtskonservativer Fidesz und den Christdemokraten (KDNP) dank einer Zweidrittelmehrheit im Parlament verabschiedet worden waren. Einen schwerwiegenden Rückschlag mußte Orban etwa bei den umstrittenen Mediengesetzen hinnehmen, die der Regierung weitreichende Machtmittel gegenüber der Presse einräumten. Das Verfassungsgericht erklärte Bestimmungen für verfassungswidrig, die Journalisten zur Offenlegung ihrer Quellen und zur Informationsübergabe an den von der Fidesz kontrollierten »Medienrat« nötigten. Ferner wurden alle Bestimmungen für nichtig erklärt, die in übelster Gummiparagraphenmanier die Medien zu »ausgewogener Berichterstattung« verpflichteten – und bei Zuwiderhandlungen horrende Geldstrafen vorsahen, die kleine, unabhängige Meiden leicht in den Bankrott treiben können. Die Richter kippten auch das ungarische Religionsgesetz, das auf Betreiben der klerikalen KDNP eine Reduzierung der offiziell anerkannten Religionsgemeinschaften, die ein Anrecht auf staatliche Förderung haben, von rund 300 auf 14 vorsah. Schließlich wurden auch Bestimmungen der Strafrechtsreform für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, laut denen Verdächtige für fünf Tage, statt wie zuvor drei Tage, ohne anwaltlichen Beistand in Untersuchungshaft genommen werden können.