"Junge Welt", 15.08.2011 US-Berufungsgericht erklärt Gesundheitsreform für verfassungswidrig. Genugtuung bei Republikanern Das wichtigste innenpolitische Reformvorhaben des demokratischen US-Präsidenten Barack Obama hat am vergangenen Freitag eine empfindliche juristische Niederlage erlitten. Ein Berufungsgericht erklärte das Kernelement der umfassenden Reform des amerikanischen Gesundheitswesens für verfassungswidrig. Verantwortlich dafür, so befanden zwei von drei Richtern am 11. Berufungsgericht in Atlanta, sei der im Gesetz verankerte allgemeine Zwang zum Abschluß einer privaten Krankenversicherung. Der Kongreß habe mit der Regelung des »individuellen Mandats«, das bis 2014 alle US-Bürger zum Abschluß eines Krankenversicherungsvertrages bewegen soll, seine Kompetenzen überschritten, erklärten die Richter in ihrer Urteilsbegründung: Dieses »ökonomische Mandat« stelle eine »neue und potentiell schrankenlose Aneignung von Autorität« durch den Kongreß dar, bei der »Amerikaner verpflichtet werden, ein teures Krankenversicherungsprodukt zu erwerben«, für das sie bis an ihr Lebensende zu zahlen hätten. Die Richter in Atlanta erklärten Obamas Gesetz damit zur unzulässigen Subventionierung der amerikanischen Krankenversicherungsbrache, der Millionen neue Kunden zugeführt werden sollten. Umfassende staatliche Subventionen sollten die Aufnahme verarmter US-Bürger für die Krankenversicherungskonzerne rentabel machen.
Obama-Ohrfeige
Obama-Ohrfeige
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"Junge Welt", 15.08.2011 US-Berufungsgericht erklärt Gesundheitsreform für verfassungswidrig. Genugtuung bei Republikanern Das wichtigste innenpolitische Reformvorhaben des demokratischen US-Präsidenten Barack Obama hat am vergangenen Freitag eine empfindliche juristische Niederlage erlitten. Ein Berufungsgericht erklärte das Kernelement der umfassenden Reform des amerikanischen Gesundheitswesens für verfassungswidrig. Verantwortlich dafür, so befanden zwei von drei Richtern am 11. Berufungsgericht in Atlanta, sei der im Gesetz verankerte allgemeine Zwang zum Abschluß einer privaten Krankenversicherung. Der Kongreß habe mit der Regelung des »individuellen Mandats«, das bis 2014 alle US-Bürger zum Abschluß eines Krankenversicherungsvertrages bewegen soll, seine Kompetenzen überschritten, erklärten die Richter in ihrer Urteilsbegründung: Dieses »ökonomische Mandat« stelle eine »neue und potentiell schrankenlose Aneignung von Autorität« durch den Kongreß dar, bei der »Amerikaner verpflichtet werden, ein teures Krankenversicherungsprodukt zu erwerben«, für das sie bis an ihr Lebensende zu zahlen hätten. Die Richter in Atlanta erklärten Obamas Gesetz damit zur unzulässigen Subventionierung der amerikanischen Krankenversicherungsbrache, der Millionen neue Kunden zugeführt werden sollten. Umfassende staatliche Subventionen sollten die Aufnahme verarmter US-Bürger für die Krankenversicherungskonzerne rentabel machen.